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Allgemeine Geschäftsbedingungen...

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AGB
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Warenverkauf der Firma Weise GmbH & Co. KG, Postfach 1414, 59357 Werne


1. Allgemeines

1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.



2. Lieferung

2.1 Liefertag ist der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, so gilt der Tag der Bereitstellung als Lieferung.

2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

2.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.



3. Berechnung

3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab unserer Betriebsstätte oder ab Herstellerwerk incl. Verpackung.

3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.

3.3 Die Händler-Abgabepreise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, die bei allen umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen im In- und Ausland zusätzlich zu entrichten sind.

3.4 Alle Lieferungen innerhalb Europas erfolgen frachtfrei, für Lieferungen nach Übersee gelten die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren. Diese werden zu Lasten des Auftragnehmers berechnet, ohne daß dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.



4. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.



5. Zahlung

5.1 Unsere Rechnungen sind netto ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig. Auf GNP*-Zahlungen, die innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehen, gewähren wir 3 % Skonto.

5.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.

5.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.



6. Versand

6.1 Verladung und Versand erfolgen versichert im Rahmen der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Transport-Unternehmens.

6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.



7. Gewährleistung

7.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

7.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

7.3 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.



8. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schaden-stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.



9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors be-gründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Der Käufer ver-pflichtet sich, uns über seine aus dem Weiterverkauf entstandene Forderung auf Aufforderung schriftlich Auskunft zu erteilen, wenn wir unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen wollen.

9.3 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

9.4 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

9.5 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.



10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Lünen. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Lünen. Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.



*GNP = Grund-Netto-Preis


Stand: August 2010


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